Überprüfung der Beitragsanpassung
Eine detaillierte Prüfung einer Beitragsanpassung selbst vorzunehmen ist für den Versicherungsnehmer fast unmöglich. Die dazu notwendigen Unterlagen der PKV gelten als Betriebsgeheimnis und werden daher von den Unternehmen auch nicht auf Verlangen zur Verfügung gestellt. Hat der Versicherungsnehmer den Verdacht, dass einer der oben genannten Fehler zu der Erhöhung der monatlichen Prämie geführt hat, so hat er lediglich die Möglichkeit, die Beitraganpassung zu beanstanden und durch einen sachverständigen Gutachter prüfen zu lassen.
Kommt es wegen einer vermeintlich überhöhten Beitragsanpassung zu einem Gerichtsverfahren, so liegt die Beweislast beim Versicherungsunternehmen. Dieses ist verpflichtet, sowohl dem Gericht als auch der gegnerischen Partei alle zur Überprüfung notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat nun die Möglichkeit, auf der Grundlage dieser Unterlagen einen Sachverständigen mit der Erstellung eines privaten Gutachtens zu beauftragen und dieses dem Gericht als Parteivortrag vorzulegen.
Sind die vom Versicherungsunternehmen vorgelegten Unterlagen und das private Gutachten des Klägers ausreichend, so kann das Gericht auf dieser Grundlage bereits ein Urteil fällen. Andernfalls wird das Gericht einen neutralen Sachverständigen mit der Erstellung eines gerichtlichen Gutachtens beauftragen. Der Versicherungsnehmer erhält später die Gelegenheit, zu diesem Gerichtsgutachten Stellung zu nehmen. Auch dazu kann er die Hilfe eines privaten Sachverständigen in Anspruch nehmen.
Der Versicherungsnehmer kann und sollte auch im Vorfeld des Gerichtsverfahrens bereits ein privates Gutachten erstellen lassen. Dies ist von großem Nutzen beim Vortrag der Klage, denn die Behauptungen des Klägers werden später die Grundlage für den sogenannten Beweisbeschluss sein. Dies ist nichts anderes als der Auftrag des Gerichts an den Sachverständigen zur Erstellung eines Gutachtens. Im Beweisbeschluss wird detailliert festgehalten welche Sachverhalte vom Gutachter geprüft werden sollen. Darüber hinaus darf der Gutachter keine Nachforschungen anstellen, auch wenn er zusätzliche Mängel erkennt. Deshalb ist es wichtig bereits in der Klage alle vermuteten Fehler in der Kalkulation anzusprechen, damit diese vom Gericht in den Beweisbeschluss aufgenommen werden. Ein privates Gutachten kann bei diesem Vorgang sehr hilfreich sein.
Dabei ist allerdings zu beachten, dass ein privates Gutachten immer nur die fachlichen Aspekte der strittigen Beitragsanpassung klären kann, jedoch nicht die juristischen. Daher muss an die Erstellung des Gutachtens immer ein gerichtliches Verfahren angeschlossen werden, um eine rechtliche Beurteilung des Sachverhalts vorzunehmen. Soll ein längerer Rechtsstreit vermieden werden, so können beide Parteien einen Schiedsvertrag abschließen und auf dessen Grundlage ein für beide Seiten bindendes Schiedsgutachten erstellen lassen. In diesem Fall wird der rechtliche Sachverhalt zuerst abgeklärt und dann ein Gutachten erstellt.